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Ora et labora – Das Leben der Mönche im Zisterzienserkloster Altenberg
Was ihr entdecken könnt
Das Leben der Zisterziensermönche im Kloster Altenberg war stark reglementiert und folgte einem strengen Tagesablauf. Auch an bestimmte Speisevorschriften hatten sich die Mönche zu halten. Aufgrund ihres Verzichts auf Fleisch, wurde Fisch für die Ernährung zu einer geschätzten Ergänzung.
„Zwei gekochte Speisen sollen also für alle Brüder genug sein. Gibt es Obst oder frisches Gemüse, reiche man es zusätzlich. Ein reichlich bemessenes Pfund Brot genüge für den Tag, ob man nur eine Mahlzeit hält oder Mittag- und Abendessen einnimmt. […] War die Arbeit einmal härter, liegt es im Ermessen und Zuständigkeit des Abtes, etwas mehr zu geben, wenn es guttut. Doch muss vor allem Unmäßigkeit vermieden werden; und nie darf sich bei einem Mönch Übersättigung einschleichen.“
(Benediktsregel, entstanden um 540, Kapitel 39: Das Maß der Speise)
Das Leben der Mönche
Tagesablauf
Das Leben der Zisterziensermönche im Kloster Altenberg war stark reglementiert und folgte einem strengen Tagesablauf: ora et labora – bete und arbeite – lautete die oberste Regel der Abtei.
Während der Fastenzeit im Februar beispielsweise erfolgten um 1:25 Uhr das Wecken und der Nachtgottesdienst, der bis 2:50 Uhr ging, morgens schlossen sich dann die Laudes (Morgengebet) und die Eucharistiefeier an. Von 9:00 bis 15:00 Uhr gingen die Mönche ihrer Arbeit nach, um 16:00 Uhr kamen sie zur Vesper (Abendgebet) zusammen. Das Abendessen wurde um 16:40 Uhr eingenommen, nach der Komplet (Nachtgebet) gegen 17:30 Uhr folgte bereits die Nachtruhe.
Die Klostergemeinschaft funktionierte nach einer strengen Hierarchie, an deren Spitze der Abt stand. Dieser nahm im Kloster die „Stelle Christi“ ein und sollte den Brüdern als Lehrer und Hirte vorstehen. Die Mönche des Ordens waren ihm gegenüber zu Gehorsam verpflichtet, Verfehlungen und Regelbrüche wurden mit teils strengen Strafen sanktioniert.
Die Reglementierungen, denen zisterziensische Klostergemeinschaften unterlagen, waren in der Carta Caritatis grundlegend festgehalten. Das aus dem 12. Jahrhundert stammende Dokument ist eine Art Verfassung des Zisterzienserordens und bis heute in mehreren Versionen erhalten. Mit seinen detaillierten Rechten und Pflichten orientierten sich die Zisterzienser darin ausdrücklich an der aus dem Frühmittelalter stammenden Regula Benedicti (Benediktsregel), die in 73 Kapiteln das Leben der Ordensbrüder bestimmte. Ergänzt wurde die Carta Caritatis durch eine Sammlung von Beschlüssen des Generalkapitels, der jährlichen Versammlung aller Äbte des Zisterzienserordens.
Speiseregeln
Auch an bestimmte Speisevorschriften hatten sich die Mönche des Zisterzienserordens zu halten. So waren etwa die täglichen Rationen an Nahrung für die Mönche ebenso festgelegt wie der Zeitpunkt einer jeden Mahlzeit. Die gemeinsamen Speisen sowie die damit einhergehenden Lesungen und Gebete waren wichtige Bestandteile im Leben der Klostergemeinschaft. Auch Wein stand den Ordensbrüdern zur Verfügung, sein Genuss sollte allerdings in Maßen erfolgen.
Der Speiseplan der Zisterzienser wurde ebenfalls reglementiert, in einem Beschluss des Generalkapitels etwa heißt es: „Die Speisen sollen im Kloster immer und überall fleisch- und fettlos sein, außer für die Schwerkranken und herbeigezogene Handwerker.“ Aufgrund ihres Verzichts auf Fleisch, wurde Fisch für die Ernährung der Ordensbrüder zur einer geschätzten Ergänzung. Da Fische außerdem als Flussgemüse angesehen wurden, waren sie eine auch während der Fastenzeit zugelassene Speise. Dies verstärkte ihre Bedeutung für den zisterziensischen Speiseplan zusätzlich.
Fischzucht
Das Bergische Land verfügte im Mittelalter über reichlich und qualitativ hochwertiges Wasser, sodass die nahegelegene Dhünn den Mönchen Fische wie Lachse und Forellen sowie zahlreiche Flusskrebse lieferte.
Darüber hinaus züchteten die Ordensbrüder Karpfen in eigens angelegten großen Fischteichen. Deren Zahl variiert im Laufe der Zeit, auf dem von Johann Jakob Sartor im Jahr 1707 gefertigten Kupferstich etwa sind vier Teiche zu erkennen, wohingegen in den französischen und preußischen Kartenaufnahmen des frühen 19. Jahrhunderts schon sieben Teiche eingetragen sind. Von der ursprünglich sehr viel größeren Teichanlage außerhalb der Klostermauern sind heute nur noch diese fünf Teiche im Tal des Pfengstbaches sichtbar.
Innerhalb der Klostermauern lag ein weiterer Teich für die Fischzucht. Dieser, später Kahnweiher genannt, bestand noch bis in die 1930er Jahre, bevor er zugeschüttet wurde, an seiner Stelle befinden sich heute der Park und der Sportplatz von Haus Altenberg.
Die umfangreiche Anlage von Teichen zur Fischzucht ist nicht nur in der Klosterlandschaft Altenberg zu finden, vielmehr verfügten alle Zisterzienserklöster über entsprechende Fischteiche, deren Reste sich heute zu einem für sie typischen Landschaftsbild fügen.
(Der Klosterlandschaftsweg Altenberg ist im Rahmen des Projektes „CISTERSCAPES – Europäisches Kulturerbe-Siegel Klosterlandschaft Altenberg“ entstanden, Text: Lisa Kröger, 2023)
Internet
intratext.com: Benediktsregel, deutsche Übersetzung (abgerufen am 12.12.2023)
(Benediktsregel, entstanden um 540, Kapitel 39: Das Maß der Speise)
Das Leben der Mönche
Tagesablauf
Das Leben der Zisterziensermönche im Kloster Altenberg war stark reglementiert und folgte einem strengen Tagesablauf: ora et labora – bete und arbeite – lautete die oberste Regel der Abtei.
Während der Fastenzeit im Februar beispielsweise erfolgten um 1:25 Uhr das Wecken und der Nachtgottesdienst, der bis 2:50 Uhr ging, morgens schlossen sich dann die Laudes (Morgengebet) und die Eucharistiefeier an. Von 9:00 bis 15:00 Uhr gingen die Mönche ihrer Arbeit nach, um 16:00 Uhr kamen sie zur Vesper (Abendgebet) zusammen. Das Abendessen wurde um 16:40 Uhr eingenommen, nach der Komplet (Nachtgebet) gegen 17:30 Uhr folgte bereits die Nachtruhe.
Die Klostergemeinschaft funktionierte nach einer strengen Hierarchie, an deren Spitze der Abt stand. Dieser nahm im Kloster die „Stelle Christi“ ein und sollte den Brüdern als Lehrer und Hirte vorstehen. Die Mönche des Ordens waren ihm gegenüber zu Gehorsam verpflichtet, Verfehlungen und Regelbrüche wurden mit teils strengen Strafen sanktioniert.
Die Reglementierungen, denen zisterziensische Klostergemeinschaften unterlagen, waren in der Carta Caritatis grundlegend festgehalten. Das aus dem 12. Jahrhundert stammende Dokument ist eine Art Verfassung des Zisterzienserordens und bis heute in mehreren Versionen erhalten. Mit seinen detaillierten Rechten und Pflichten orientierten sich die Zisterzienser darin ausdrücklich an der aus dem Frühmittelalter stammenden Regula Benedicti (Benediktsregel), die in 73 Kapiteln das Leben der Ordensbrüder bestimmte. Ergänzt wurde die Carta Caritatis durch eine Sammlung von Beschlüssen des Generalkapitels, der jährlichen Versammlung aller Äbte des Zisterzienserordens.
Speiseregeln
Auch an bestimmte Speisevorschriften hatten sich die Mönche des Zisterzienserordens zu halten. So waren etwa die täglichen Rationen an Nahrung für die Mönche ebenso festgelegt wie der Zeitpunkt einer jeden Mahlzeit. Die gemeinsamen Speisen sowie die damit einhergehenden Lesungen und Gebete waren wichtige Bestandteile im Leben der Klostergemeinschaft. Auch Wein stand den Ordensbrüdern zur Verfügung, sein Genuss sollte allerdings in Maßen erfolgen.
Der Speiseplan der Zisterzienser wurde ebenfalls reglementiert, in einem Beschluss des Generalkapitels etwa heißt es: „Die Speisen sollen im Kloster immer und überall fleisch- und fettlos sein, außer für die Schwerkranken und herbeigezogene Handwerker.“ Aufgrund ihres Verzichts auf Fleisch, wurde Fisch für die Ernährung der Ordensbrüder zur einer geschätzten Ergänzung. Da Fische außerdem als Flussgemüse angesehen wurden, waren sie eine auch während der Fastenzeit zugelassene Speise. Dies verstärkte ihre Bedeutung für den zisterziensischen Speiseplan zusätzlich.
Fischzucht
Das Bergische Land verfügte im Mittelalter über reichlich und qualitativ hochwertiges Wasser, sodass die nahegelegene Dhünn den Mönchen Fische wie Lachse und Forellen sowie zahlreiche Flusskrebse lieferte.
Darüber hinaus züchteten die Ordensbrüder Karpfen in eigens angelegten großen Fischteichen. Deren Zahl variiert im Laufe der Zeit, auf dem von Johann Jakob Sartor im Jahr 1707 gefertigten Kupferstich etwa sind vier Teiche zu erkennen, wohingegen in den französischen und preußischen Kartenaufnahmen des frühen 19. Jahrhunderts schon sieben Teiche eingetragen sind. Von der ursprünglich sehr viel größeren Teichanlage außerhalb der Klostermauern sind heute nur noch diese fünf Teiche im Tal des Pfengstbaches sichtbar.
Innerhalb der Klostermauern lag ein weiterer Teich für die Fischzucht. Dieser, später Kahnweiher genannt, bestand noch bis in die 1930er Jahre, bevor er zugeschüttet wurde, an seiner Stelle befinden sich heute der Park und der Sportplatz von Haus Altenberg.
Die umfangreiche Anlage von Teichen zur Fischzucht ist nicht nur in der Klosterlandschaft Altenberg zu finden, vielmehr verfügten alle Zisterzienserklöster über entsprechende Fischteiche, deren Reste sich heute zu einem für sie typischen Landschaftsbild fügen.
(Der Klosterlandschaftsweg Altenberg ist im Rahmen des Projektes „CISTERSCAPES – Europäisches Kulturerbe-Siegel Klosterlandschaft Altenberg“ entstanden, Text: Lisa Kröger, 2023)
Internet
intratext.com: Benediktsregel, deutsche Übersetzung (abgerufen am 12.12.2023)