ClickRhein BarrierefreiheitErklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Bei ClickRhein als Untermarke des LVR engagieren wir uns für eine inklusive Gesellschaft und kulturelle Teilhabe in allen Lebensbereichen. Dazu gehört die Vermittlung von barrierefreien digitalen Inhalten und Angeboten. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie mit den Anforderungen gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 im Einklang stehen. Die folgende Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Web-App ClickRhein des LVR.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung ist die Web-App ClickRhein mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar. ClickRhein befindet sich im Aufbau und basiert auf dem in technischer Hinsicht etwas veralteten Backend des LVR-Informationssystems www.kuladig.de. KuLaDig soll in nächster Zeit einem technischen und inhaltlichen Relaunch unterzogen werden, was sich auch positiv auf die Barrierefreiheit von ClickRhein auswirken wird. Wir arbeiten aber schon jetzt daran, die Punkte zur vollständigen digitalen Barrierefreiheit von ClickRhein fortlaufend anzupassen bzw. zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
- Auf einigen Seiten gibt es keine HTML-Strukturelemente für Listen.
- Kontraste von Texten in den Kartenelementen sind nicht immer ausreichend.
- Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht ausreichend.
- Auf einigen Seiten sind die Textabstände nicht anpassbar.
- Auf einigen Seiten ist die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung nicht schlüssig.
- Auf einigen Seiten ist die aktuelle Position des Fokus nicht deutlich.
- Sichtbare Beschriften kommen nicht als Teil des zugänglichen Namens vor.
- Auf einigen Seiten ist die Syntax nicht korrekt.
- Auf einigen Seiten sind Name, Rolle und Wert nicht verfügbar.
- Auf einigen Seiten sind Statusmeldungen nicht programmatisch verfügbar.
- Es gibt keine barrierefreie Dokumentation.
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde erstellt am: 10.01.2022 und sie wurde zuletzt am 05.06.2024 überprüft.
Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage eines von der TWIN CUBES GmbH vorgenommenen BITV-/EN 301 549-Tests am 26.11.2021.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Ihre Ansprechperson im LVR-Fachbereich Kommunikation:
Andrea Steinert
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzerklärung.
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite des LVR vom LVR-Fachbereich Kommunikation keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.
Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen