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Severinstift


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Der zu den ersten drei Bischöfen Kölns gezählte heilige Severin soll in der Kirche beigesetzt worden sein, die von ihm in Köln zu Ehren der heiligen Cornelius und Cyprian geweiht worden sei. Aus der Zeit Severins sind allerdings keine Reste christlicher Architektur in Köln bekannt.

Patrozinium: Severin, Cornelius und Cyprian.
Orden: Kollegiatstift (Männerkloster).
Geschichte (Gründung und Entwicklung bis um 1200):
Die lückenhafte Kenntnis über die Anfänge des Stiftes beginnt schon mit dem namengebenden Hauptpatron Severin. Er zählt nach Maternus und Euphrates zu den ersten drei Bischöfen Kölns. Über ihn berichten sieben Viten, die sich nach Auskunft Wilhelm Levisons allesamt als phantasievoll und höchst unzuverlässig erweisen. Er soll Bischof seiner Heimatstadt Bordeaux gewesen sein, taucht in einer Liste der Trierer Bischöfe auf und wird sogar mit dem Bistum Tongern in Verbindung gebracht, bevor er am Ende den Kölner Bischofsstuhl innehatte.
Die bewusst sich nur auf mündliche Überlieferung stützende Vita eines unbekannten Kanonikers des Severinstiftes an der Wende zum 10. Jahrhundert lässt Severin auf einer 346 in Köln stattgefundenen Synode zum dortigen Bischof gewählt worden sein, der kurz vor seinem Tod nach Bordeaux zurückgekehrt und dort gestorben sei; Teile seines Leichnams habe man nach Köln verbracht, die andere Hälfte der Kirche von Bordeaux überlassen. Gemeinhin wird seine Amtszeit in das späte 4. Jahrhundert datiert.

Severin soll in der Kirche beigesetzt worden sein, die von ihm in Köln zu Ehren der heiligen Cornelius und Cyprian geweiht worden sei. Auch das gehört zu den unglaubwürdigen Nachrichten. Aus der Zeit Severins nämlich sind keine Reste christlicher Architektur in Köln bekannt. Im Gräberfeld vor der Stadt an der südlichen Ausfallstraße lassen sich Bauten erst aus der Karolingerzeit mit Severin in Verbindung bringen. Grabungen von 1925/26 auf dem Gelände der heutigen, im 13.-15. Jahrhundert erbauten Kirche führten unter römischen Memorialbauten eines Gräberfeldes zur Entdeckung eines rechteckigen Raumes des 4. Jahrhunderts; darüber lag eine fränkische Oberschichtgrablege des 5./6. Jahrhunderts und damit Coementerialkirche.
In der ausgehenden Merowingerzeit muß dieser Bau erweitert worden sein. Sein Rechteckchor im Westen wurde in der Karolingerzeit nach Osten verlegt und erhielt in der ottonischen Zeit eine Krypta mit Confessio. Dort fand der Heilige in einem Sarkophag seine letzte Ruhestätte. Die wachsende Verehrung des hl. Severin führte im 11. Jahrhundert zur Anfertigung eines kostbaren Schreins, der in der Französischen Revolution eingeschmolzen wurde. St. Severin kann als Patron der Kirche nicht die älteren Patrone Cornelius und Cyprian verdrängt haben; denn der Kult dieser beiden Heiligen hatte im 5. Jahrhundert in Rom seinen Anfang genommen, sich im 7. und 8. Jahrhundert in ganz Italien verbreitet und war erst im 9. Jahrhundert nordwärts über die Alpen gedrungen. Ihre Verehrung muß erst nach dem bestehenden Serverinskult in Köln Fuß gefaßt haben.

Die älteste Nachricht über ein Chorherrenstift an St. Severin liegt erst im Privileg König Lothars II. von 866 für den Kölner Erzbischof Gunther vor, worin unter den vom Kölner Erzstift abhängigen Klöstern und Stiften auch St. Severin genannt ist. Es ist nicht abwegig, die Errichtung des Stiftes mit dem karolingischen Umbau der Kirche in Verbindung zu bringen; ein konkreteres Datum verbietet sich jedoch. Ohne Frage befolgte der Konvent die Aachener Kanonikerregel von 816 mit allen Veränderungen im weiteren Verlauf, wie sie für die Kollegiatstifte typisch sind. Der personale Bestand des Konventes schwankte; genannt sind, jeweils einschließlich des Propstes, zum Jahre 1158 14 Kanoniker, 1174 und 1179 aber 23 Kanoniker. Die Kanoniker waren zumeist nichtadeliger Herkunft, auch der Propst nur in Ausnahmefällen ein Adliger.

Das Stift besaß die Pfarreigenschaft in einem ausgedehnten Sprengel, der sich mit dem Immunitätsbezirk deckte. Nach dem Stand von 948 stand ihm das Kollationsrecht im Süden Kölns bis Meschenich, Godorf und Schwadorf zu. Bis zum 12. Jahrhundert kam Besitz im Raum Bonn, Nideggen, Mayen, Aachen und Bergheim, im Bergischen Land sowie Altena und Arnsberg hinzu. Im 12. Jahrhundert erwarb es Weinberge in Rhens, Guntersblum und Erpel sowie an der Mosel um Kalmond und Ellenz. Vor 1233 verfügte es über folgende Kirchen in: Hohkeppel, Bardenberg, Gummersbach und Lindlar sowie über die Landdekanate des Mülgaues und Attendorn. Papst Stephan VI. bestätigte 891 dem Kölner Erzbischof dessen Obereigentums- und Nutzungsrecht über alle Stifts- und Pfarrkirchen, soweit sie nachweislich seiner Eigentumshoheit unterlagen, allerdings unbeschadet aller Eigenrechte der Diözese, der Stifte und Pfarrkirchen. In diesem Rechtsrahmen übte der Stiftspropst die „cura animarum“ aus. Ursprünglich war er der Seelsorger der Stiftspfarrei, zumal er bis zur Wende des 12. Jahrhunderts im Besitz der Priesterweihe sein mußte. Ihm blieb über die Mensateilung (1233) hinaus das Recht, den Pfarrer einzuweisen; die geistliche Gerichtsbarkeit über den Pfarrer ging allerdings schon in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts wegen häufiger Abwesenheit auf den Stiftsdekan über. Der erste mit Namen bekannte Scholaster datiert aus dem Jahr 1120; die Stiftsschule ist allerdings erst 1298 belegt. Besucht wurde sie von Anwärtern auf ein Kanonikat bis zum 18. Lebensjahr, an das sich eine zweijährige Studienzeit anschloß, bevor die Einweisung in ein Kanonikat infrage kam.

Vogt des Stiftes war seit dem Ende des 12. Jahrhunderts bis ins 15. Jahrhundert wohl der Graf von Berg, weil er der Vogt des Domstiftes war und es sich im Falle St. Severins um eine erzbischöfliche Eigenkirche handelte. Die Vogteigerechtsame über die vom Stift abhängigen Kirchen und Höfe befanden sich jedoch in der Hand des Stiftspropstes, 1109 erstmals als solcher belegt; in Streitfällen beauftragte dieser gewöhnlich einen Richter. In den Schutzvertrag der Stifte St. Gereon, St. Kunibert, St. Andreas, St. Aposteln, Mariengraden, St. Georg und Xanten von 1263, gemeinsam allen Eingriffen in persönliche und dingliche Rechte entgegenzutreten, der mehrmals erneuert wurde, war auch St. Severin einbezogen. Es ist ein deutliches Indiz, dass St. Severin zur Gruppe der Kölner Stifte zählte, obwohl es mit manchen von ihnen nicht konkurrieren konnte. (Engels 2006)

Gegründet wohl im 8. Jahrhundert (Stift), belegt zu 866, aufgehoben 1802. (Bönnen / Hirschmann 2006)

Seit dem Jahr 1953 trägt Sankt Severin den Ehrentitel einer Basilica minor („kleinere Basilika“). Diese an die vier „großen“ Basilicae maiores in Rom angelehnte Auszeichnung wird seit dem 18. Jahrhundert vom Papst der römisch-katholischen Kirche als besonderer Ehrentitel an bedeutende Kirchengebäude verliehen. In Deutschland gibt es 78 Basilicae minores (Stand 2023).

(LVR-Redaktion KuLaDig, 2011/2023)

Internet
www.heiligenlexikon.de: Ökumenisches Heiligenlexikon, Severin von Köln (abgerufen 07.06.2018)



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